Amtliche Mitteilung
Wegen Verstoß gegen § 38 (1,a) DBB-SO und BVRP Ausschreibung 2013 / 14 im Spiel Nr. 78 der Spielklasse Landesliga RP (D) vom 08.03.2014 wird durch den Spielleiter gemäss § 3 DBB-RO folgende Entscheidung getroffen:
Das Spiel wird mit 20:0 Korbpkt. und 2 Wertungspkt. für TG Worms als gewonnen und mit 0:20 Korbpkt. und 1 Wertungspunkt abgezogen für ASC Th. Mainz II. als verloren gewertet. Der Verein ASC Th. Mainz e.V. wird außerdem mit einer Ordnungsstrafe von € 80,- belegt und trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung: – Schuldhaftes Nichtantreten mit Spielausfall –
Die Spielabsage ( krankheitsbedingte Ausfälle ) seitens ASC Mainz erfolgte am 08.03.14 um 19:29 Uhr per eMail bei der SL. Bezüglich eines neuen Termins wollten sie sich umgehend mit dem Gegner in Verbindung setzten. Mit eMail vom 7.3.14 teilte die SL mit, dass der ASCM lt. MMB 19 Spielerinnen gemeldet hat und nach Meinung der SL in der Lage sein müsste, eine spielbereite Mannschaft zu stellen. Daraufhin wurde das Spiel vorläufig bis zu einer Entscheidung seitens der SL abgesetzt. Der Verein ASCM wurde aufgefordert, sämtliche Atteste der betr. Spielerinnen umgehend der SL vorzulegen, was leider bis heute (8 Tage !!) nicht geschah. Des weiteren teilte die TG Worms der SL mit, dass bis zum 14.3.14 noch keinerlei Kontakt seitens ASCM erfolgte. Da am 23.3.14 Rundenschluß ist und danach kein Spiel mehr stattfinden darf, sah sich die SL gezwungen, das Spiel nach §38 1 (a) DBB-SO zu entscheiden. Die Wertung des Spieles erfolgt gem. § 40 (2) DBB-SO. Strafmilderung konnte dem ASC Mainz seitens der SL zuerkannt werden. Die Ordnungsstrafe beruht auf Punkt 1 Ziffer 16 (1/2) des BVRP-Strafenkataloges 2013 / 14 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 DBB-SO.