Basketballverband Rheinland-Pfalz e.V.

BVRP Strafenkatalog

Strafenkatalog des BVRP – gemäß § 23 (3) DBB-RO, gültig für alle Senioren- und Jugendspielrunden im Bereich des BVRP und der Jugend-Oberliga sowie der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar D & H ab der Saison 2022/23. Beschlossen auf dem Verbandstag 2022 in Maxdorf. 

 

Strafenkatalog – BVRP 2022-2024

1. Geldstrafen oder Geldbußen OL + LL-H/JOL LL-Damen und andere Seniorenspiel- und Jugendrunden
1.1. Antreten ohne bzw. mit unvollständigem oder  ungültigem TA, je Einzelfall insgesamt höchstens 10.-

50.-

10.-

25.-

(keine Anwendung bei Erstausstellung und Vereinswechsel am ersten Spieltag nach Erteilung der Einsatzberechtigung)
1.2. Unvorschriftsmäßige Sportkleidung 10.- 10.-
1.3. Nichteinsenden angeforderte TA 10.- 10.-
1.4. Einsatz nicht spiel- bzw. nicht einsatz- bzw. nicht teilnahmeberechtigte Spieler 25.- 15.-
1.5. unvollständiges Kampfgericht, unvorschriftsmäßiges Spielfeld, fehlende Ausrüstungsgegenstände 20.- 10.-
1.6. verspätete Einsendung der Spielberichte, unvollständiger Spielbericht 10.- 10.-
1.7. Verstoß gegen die Meldepflicht                                                                              Unrichtige Angaben/Meldungen gegenüber dem Verband 30.- 30.-
1.8. mangelnde Platzaufsicht 50.- 25.-
1.9. Nichtantreten als Schiedsrichter 80.- 60.-
1.10. Verstöße von SR im administrativen Bereich 20.- 10.-
1.11. Verstöße von SR gegen § 51 DBB-SO 10.- 10.-
1.12. verspätete bzw. keine Ergebnismeldung (Team-SL) 20.- 15.-
1.13. keine/falsche Spielauswertung                                                        (Nachbesserungsfrist von wird SL festgelegt) 20.- 10.-
1.14. verschuldeter Spielabbruch 100.- 50.-
1.15. ab dem 2. Verstoß in der jeweiligen Saison wird die jeweilige Ordnungsstrafe      1.1. bis 1.14. für den Erstverstoß verdoppelt
1.16. Nichtantreten mit Spielverlust/Spielausfall (DBB-SO) 160.- 50.-
1.17. zweimaliges Nichtantreten mit Ausschluss 220.- 80.-
1.18. Zurückziehen einer Mannschaft bis zum 31.07.
im übrigen
150.-
250.-
40.-
80.-
1.19. Verstöße gegen die Spielregeln, Ordnungen, Ausschreibungen, die vorstehend nicht geregelt sind 25.- 25.-
 

1.20.

Verbandsstrafen / Gültige Strafen für alle Ligen

Nichtantreten bei Turnieren

 

150,-

 

bis 300.-

1.21. Nichtteilnahme am Verbandstag 60,-
1.22. Nichtteilnahme am Jugendtag 30,-
1.23. Ordnungsstrafe gemäß § 10 (3) DBB-RO 25.-
1.24. Einsatz eines gesperrten Trainers/Mannschaftsbegleiters 50.-
1.25 Frei
 

 

2. Sperren
2.1. Unsportlichkeit 2 – 6 Pflichtspiele
2.2. Tätlichkeit gegen Spieler oder Dritte 6 – 28 Pflichtspiele
2.3. Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfgericht und BVRP-Beauftragte 6 – 28 Pflichtspiele
2.4. Schiedsrichterbeleidigung 2 – 6 Pflichtspiele
 

2.5.

 

neben einer Sperre nach 2.1 – 2.4 wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von ausgesprochen

 

50.- bis 250.- €

2.6. Verstoß gegen § 18 (3) BVRP-SRO Sperre je einer Mannschaft pro fehlenden Pflicht-SR bzw. Zahlung einer Strafe pro fehl. Pflicht- SR in Höhe von 300.- €
3. Manipulation
3.1. Manipulation im Spielbetrieb zeitl. Sperre, mind. 6 Meisterschafts- oder Qualifikationsspiele und Geldstrafe bis 500,-€ und / oder unbefristeter Ausschluss und / oder Rückstufung in eine niedrigere Spielklasse
4. Vereinssperren bzw. -strafen
4.1. unzureichender Schutz der SR, Gastmannschaft oder Verbandsmitarbeiter Platzsperre und/oder eine Ordnungsstrafe bis zu     250,- €  ggfl. Verbandsaufsicht auf Kosten des Verursachers
4. 2. bei verbandsschädigendem Verhalten Verwarnung, Geldstrafe bis 250.- €
zeitl. Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung
dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit u. Lizenzentzug
Veranstaltungssperre,
Ausschluss.
5. Bei Rechtsmitteln sind die 1. und 2. Rechtsinstanz in Ausnahmefällen nicht an die Sätze dieser Strafordnung gebunden.
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