Der Bundestag des Deutschen Basketball Bundes in Hamburg ist zu Ende gegangen. Zum Abschluss entschieden die mehr als 100 Delegierten aus den Landesverbänden und Ligen über die Anträge. Dabei wurden vor allem die Beschlüsse zur Spielwertung und Ausländerregelung in den Regionalligen schon vorab mit größerer Aufmerksamkeit erwartet.
Zur Thematik „Spielwertung und Platzierung“ (bis einschließlich Regionalliga, höhere Ligen müssen sich dazu noch erklären) wurde (mehrheitlich) entschieden:
– Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.
– Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
– Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzberechtigte Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannchaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation.
– Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.
Auch zum Thema „Ausländerregelung in den Regionalligen“ fiel eine (mehrheitliche) Entscheidung:
– In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
– Dies findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seins 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß.
– Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Spieler, den Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
– Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen.
Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung Teilnehmer am Spielbetrieb (z.B. Trainer) die durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt wurden, können jetzt auch durch den DBB bzw. den Landesverband mit Sperren oder Lizenzentzug bestraft werden.
Um die Spielbetriebs-Software TeamSL weiterhin zu pflegen bzw. weiter zu entwickeln, wurde der „Würzburger-Beschluss“ um drei Jahre verlängert. Demnach müssen die Vereine auch in den kommenden drei Spielzeiten pro Mannschaft 9 Euro an den DBB für die Weiterentwicklung abführen. Diese Einnahmen werden dann für die Programmierung und Umsetzung von weiteren Möglichkeiten innerhalb der TeamSL-Software eingesetzt, zu der es halbjährlich einen Statusreport durch das DBB-Präsidium gegenüber den Landesverbänden geben wird.
Insbesondere bei den Themen Spielwertung und TeamSL konnten sich die BVRP-Vertreter nicht mit ihrer gegenläufigen Meinung durchsetzen. So wollte das BVRP-Präsidium bei der Spielwertung zur früheren bewährten und vor allem in der Öffentlichkeit wesentlich besser akzeptierten Regelung zurückkehren, so wie dies auch die Bundesligisten seit der abgelaufenen Spielzeit tun. Im Falle von TeamSL wollte der BVRP ein Ende der bisherigen Regelung durchsetzen, musste sich aber der Mehrheit beugen.