Das BVRP-Präsidium hat am vergangen Wochenende letztmalig in der Konstellation Gerhart Aichert, Jutta Kopf, Marco Marzi und Horst Molitor am DBB-Bundestag in Gotha teilgenommen. Entgegen der in den Berichten zum Verbandstag offenkundig werdenen Differenzen der beiden Trierer Präsidiumsmitgliedern mit Präsident Gerhart Aichert hat das Quartett ausgesprochen konstruktiv die zahlreichen Anträge und diese seltener Einmütigkeit angenommen oder abgelehnt. Ernstzunehmende Auswirkungen haben die Beschlüsse des DBB auf den Spielbetrieb des BVRP in dieser Saison nicht, nachfolgend ein kurzer Überblick.
Änderung DBB Geschäfts- & Verwaltungsordung
In der GVO (Geschäfts- & Verwaltungsordung) des DBB wurde § 22 – Regionalausschuss ersatzlos gestrichen und die Aufgaben im § 23 der Sportkommission gebündelt.
Diese Sportkommission berät zukünftig bei folgenden Themen:
– Die Ausschreibung der vom DBB veranstalteten Senioren-Wettwerbe
– die Ausschreibung und Terminplanung für die Deutschen Meisterschaften der Jugend mit dem Jugendausschuss
– die Rahmenterminplanung
– die Fortschreibung der Spielordnung
– die Rahmenausschreibung für die Regionalligen
– die Festlegung von Standards für die Regionalligen
– die Vereinbarung mit der Bundesliga über Auf-und Abstieg
Die Landesverbände entsenden in diese Sportkommission einen Vertreter der LV-Sportwarte. Dieser wird beim Bundestag für vier Jahre gewählt. Zurzeit ist dies Karin Arndt aus Hessen.
Änderung DBB Spielordnung
Im § 8 der DBB SO wird es künftig heißen: Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse.
Da die Spielordnung des DBB bisher keine Bestimmung enthält, aus der sich der genaue Zeitpunkt für das Ende einer Sperre ergibt, wurde im § 54 der DBB-SO der Absatz 4 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: „Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird, spielberechtigt.“
Antrag TeamSL
Der DBB hatte beantragt, die Landesverbände stärker an den finanziellen Kosten der Weiterentwicklung von TeamSL zu beteiligen. Die 16 Landesverbände sollten, nach ihren beim Bundestag zustehenden Stimmen, errechnet aus den Teilnehmerausweisen (BVRP 9 Stimmen), Stichtag 31. Dezember 2011, jährlich 40.000 € bezahlen. Eine zeitliche Begrenzung dieser Abgabe war nicht vorgesehen. Für den BVRP wäre das eine jährliche Summe von 2.300 € gewesen. Die Landesverbände haben diesen Antrag abgelehnt, der nun vorläufig bis 2014 ausgesetzt ist.