Baustein I – Mitgliederförderung
Für jedes Neu-Mitglied, welches zwischen dem 01.06. und 30.09.2022 eingetreten ist und in diesem Jahr nicht schon einmal Mitglied war, erhält der Verein 15,00 Euro.
Baustein II – Übungsleiter*innenbindung und -gewinnung
Bildungsfonds: Vereinen werden die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung sowie Rezertifizierung (Reaktivierung länger abgelaufener Lizenzen) von ÜL- und Trainerlizenzen C und B sowie von Fortbildungen zum Lizenzerhalt erstattet. Die Bildungsmaßnahme muss zwischen dem 01.06.2022 und 31.12.2023 absolviert worden sein.
Freiwilligendienst: Rheinland-Pfälzische Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst (FWD) anerkannt sind und eine FWD-Stelle personenunabhängig zwischen 01.06.2022 und 31.12.2023 mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000 Euro pro Freiwilligen.
Baustein III – Vereinsaktionen 1.000×1.000