Der Deutsche Basketball Bund gibt einen wichtigen Hinweis darüber, dass gemäß § 3 Abs. 3 Jugendspielordnung die Beantragung von STB nur noch bis zum 30.11. möglich ist. Da es in den letzten Jahren zu Überschreitungen des Termins gekommen ist und Anträge daher abgelehnt werden mussten, wird allen Vereinen empfohlen schnellstmöglich noch anstehende Anträge an BVRP Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler zu senden.
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