Liebe Sportfreunde,
der Text der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist veröffentlicht und sie tritt am Montag, den 8. März 2021 in Kraft. Im § 10, der den Sport regelt, heißt es jetzt in Absatz 1:
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 sind zulässig
1. Kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1,2. Kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder3. Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen.Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen nach Satz 1 hat unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
Diese Regelung gilt jetzt in Rheinland-Pfalz landesweit bis auf die Landkreise oder kreisfreien Städte mit Inzidenzraten von mehr als 100 (zuletzt LK Altenkirchen und Germersheim). Nach wie vor ist es auch weiterhin möglich, dass in Regionen mit deutlich schlechteren Inzidenzzahlen strengere Regelungen gelten, daher empfehlen wir dringend sich auf den entsprechenden Internetseiten Ihrer Kreisverwaltungen oder Verwaltungen der kreisfreien Städte über mögliche striktere Regelungen zu Informieren.
Für uns als Hallensport bedeutet das, ein Training ob mit oder ohne Kontakt im Innenbereich ist noch nicht möglich. Es ist aber eine Möglichkeit auch wieder im Außenbereich Sport zu treiben, abseits von den eventuellen Online-Angeboten in den letzten Wochen.
Laut dem Beschluss auf Bundesebene (siehe Schaubild) und entsprechenden Inzidenzraten wäre kontaktfreier Sport im Innenbereicht frühestens ab 22. März 2021 möglich, Kontaktsport im Innenbereich ab 5. April 2021.
Die vollständige Verordnung finden Sie online auf der Homepage corona.rlp.de unter Rechtsgrundlagen.
Hoffen wir, dass die weitere Entwicklung der Pandemie-Lage positiv sein wird und wir dann auch wieder in den Hallen auf Korbjagd gehen können.
Marco Marzi
Marco Marzi
Präsident
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